Ein Vergehen im Straßenverkehr kann eine milde Strafe, wie ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen. Auf viele Ordnungswidrigkeiten folgen allerdings hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Fühlt sich der Betroffene zu unrecht verurteilt, ist der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eine Möglichkeit.
Bußgeldbescheid aufgrund einer Geschwidigkeitsüberschreitung
Überschreitet ein Autofahrer die festgelegte Höchstgeschwindigkeit, muss er sich nicht über eine hohe Strafe wundern. Durch unterschiedliche Techniken wie einem Blitzer oder dem Hinterherfahren durch Beamte kann die Geschwindigkeit des Wagens festgestellt werden.
Auf Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts folgt ein Bußgeld von 10 bis zu 600 Euro. Außerdem wird ab 21 km/h zu schnell mindestens ein Punkt in die Verkehrssünderkartei im Fahreignungsregister eingetragen. Es sind bis zu drei Punkte möglich. Ein Fahrverbot kann zwischen einem und drei Monaten betragen. Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts können ebenso bis zu drei Punkte und bis zu drei Monate Fahrverbot folgen. Das Bußgeld liegt zwischen 15 und 680 Euro.
Bußgeldbescheid aufgrund eines Abstandsverstoßes
Die auf einen Abstandsverstoß folgende Strafe hängt von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ab. So entsteht bei der zu zahlenden Geldbuße ein großer Spielraum. Es kann ein Verwarnungsgeld von mindestens 25 Euro folgen, allerdings auch ein Bußgeld von bis zu 400 Euro. Bei einer Geschwindigkeit von über 80 km/h wird das Punktekonto um einen oder zwei Punkte erhöht. Auf einen Abstandsverstoß kann auch ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten folgen.
Bußgeldbescheid aufgrund eines Rotlichtverstoßes
Das Überfahren einer roten Ampel zieht grundsätzlich ein hohes Bußgeld von 90 bis zu 360 Euro und einen oder zwei Punkte in Flensburg nach sich. Ein Fahrverbot von einem Monat gesellt sich in den meisten Fällen noch hinzu. Bei dem Überfahren einer Ampel, die schon länger als eine Sekunde rot war, droht ein besonders hohes Strafmaß. Weitere mögliche Konsequenzen bestehen aus einer Geldstrafe, dem Führerscheinentzug und einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.
Bußgeldbescheid aufgrund eines Handys am Steuer
Ein Mobiltelefon am Steuer zu benutzen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet wird. Ein Fahrverbot droht hierbei normalerweise nicht.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – Lohnt sich das?
Bußgeldbescheide sind nicht immer korrekt. Das beweist eine Studie aus dem Jahr 2009, die behauptet, 80% aller Bußgeldbescheide seien entweder formal unvollständig oder komplett falsch. Das liegt entweder an menschlichen Versagen oder beispielsweise falschen Messungen von Blitzern.
Wenn sie den Verdacht haben, unschuldig zu sein oder dass inhaltliche bzw. formale Unvollständigkeit des Bußgeldbescheids vorliegt, kann der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Sinn machen. Dies ist umso sinnvoller, je höher das drohende Strafmaß ist. Bei einem Bußgeld von unter 60 Euro raten Anwälte von einem Einspruch ab. Bei einem hohen Bußgeld, Punkten und einem Fahrverbot ist eine Beratung durch einen Anwalt allerdings empfehlenswert.
SOS-Verkehrsrecht bietet Hilfe
Was einen Bußgeldbescheid nichtig macht, ist für einen Laien nicht unbedingt erkennbar. Unsere Anwälte sind Experten im Verkehrsrecht und bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung. Die Anwälte erkennen, ob das Einlegen von Einspruch in Ihrem Fall sinnvoll ist. Außerdem prüft der Anwalt, ob der Klient ein Fahrverbot umgehen oder verlegen kann.
Für eine kostenlose Erstberatung müssen Sie nur ein Kontaktformular ausfüllen. Unsere Experten aus dem Verkehrsrecht melden sich daraufhin bei Ihnen.