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BGH-Urteil steht fest – Schufa darf Einzelheiten des Ratingverfahrens für sich behalten

verwirrungDas Urteil des Bundesgerichtshofs wird vielen potenziellen Kreditkunden nicht passen. Selbst bei Fehlern im Ratingverfahren muss die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (kurz: Schufa) nicht alle Einzelheiten darüber preisgeben, wie sie die Kreditwürdigkeit der Bundesbürger ermittelt. Insbesondere die Formel des Schufa-Scorings darf weiterhin unter Verschluss bleiben, so urteilte der BGH vor wenigen Tagen. Gar nicht fair dürften das die Verbraucher finden. Allen voran jene, denen wie der Klägerin im derzeit diskutierten Rechtsstreit, die Finanzierung eines Fahrzeugs aufgrund einer unrichtigen Schufa-Auskunft verwehrt wurde. Weiterlesen